Liebe Vereinsmitglieder,
wir hoffen, dass es euch allen gut geht und ihr euch auf die bevorstehenden Vereinsaktivitäten freut. In diesem Schreiben möchten wir euch über eine wichtige Neuerung informieren, die den Schutz unserer Mitglieder und des Vereinsgeländes betrifft.
Aufgrund einer Zunahme von Vorfällen, die die Sicherheit und den Schutz des Vereins gefährden, haben wir beschlossen, eine Kameraüberwachungsanlage auf dem Vereinsgelände zu installieren. Diese Maßnahme dient dem Zweck, die Sicherheit zu erhöhen, potenzielle Straftaten abzuschrecken und im Falle eines Vorfalls die Identifizierung der Täter zu erleichtern.
Wir möchten euch versichern, dass die Installation der Kameraüberwachung unter strikter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfolgt. Der Schutz eurer personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität, und wir möchten sicherstellen, dass eure Privatsphäre und eure Rechte in vollem Umfang respektiert werden.
Folgende Maßnahmen wurden ergriffen, um die Datenschutzkonformität zu gewährleisten:
- Transparente Informationspolitik: Wir informieren euch hiermit ausführlich über die Installation der Überwachungskameras und den Zweck ihrer Verwendung. Es ist wichtig, dass ihr über die Funktionsweise, den Standort und die Aufbewahrungsdauer der Aufnahmen informiert seid.
- Rechtsgrundlage: Die Installation der Überwachungskameras erfolgt auf der Grundlage unseres berechtigten Interesses an der Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes des Vereinsgeländes. Dies ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f der DSGVO zulässig.
- Transparente Beschilderung: Alle Bereiche, die von den Überwachungskameras erfasst werden, sind deutlich mit Schildern gekennzeichnet, um die Anwesenheit der Kameras anzuzeigen.
- Datensparsamkeit: Die Kameras sind so positioniert, dass sie nur die Bereiche erfassen, die für die Sicherheit des Vereinsgeländes relevant sind. Es werden keine privaten Räume oder Bereiche aufgezeichnet, in denen eine berechtigte Privatsphäre erwartet wird.
- Aufbewahrungsfrist: Die Aufnahmen werden für einen begrenzten Zeitraum von 15 Tagen gespeichert und anschließend automatisch gelöscht, sofern sie nicht für rechtliche Zwecke erforderlich sind.
- Zugriffsbeschränkung: Der Zugriff auf die Aufnahmen wird streng kontrolliert und ist nur für autorisierte Personen möglich, die mit der Überwachung und Sicherheit des Vereins beauftragt sind.
- Informationspflicht: Sollte es zu einem Vorfall kommen, bei dem die Aufnahmen potenziell zur Identifizierung eines Täters verwendet werden könnten, werden betroffene Personen unverzüglich über die Nutzung der Aufnahmen informiert
Wir hoffen, dass ihr diese Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit im Verein unterstützt und dass sie zum Wohle aller Mitglieder beiträgt. Solltet ihr Fragen oder Bedenken haben, stehen wir euch gerne zur Verfügung, um weitere Informationen bereitzustellen.